Warum das Baujahr ein wichtiger Hinweis ist
In Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, können asbesthaltige Materialien vorhanden sein. Das betrifft nicht nur bekannte Dach- oder Fassadenprodukte, sondern möglicherweise auch Kleber, Spachtelmassen, Bodenaufbauten und weitere Bauteile.
Das Baujahr allein beweist keinen Asbestfund. Es zeigt aber, dass vor Bohren, Schneiden, Entfernen alter Beläge oder Öffnen von Konstruktionen genauer hingesehen werden muss.
Was Auftraggeber vor Arbeitsbeginn bereitstellen sollten
Eigentümer und Auftraggeber sollten vorhandene Bauunterlagen, Schadstoffgutachten und bekannte Informationen zum Gebäude weitergeben. Die konkrete Aufgabe und die betroffenen Bauteile müssen vorab eindeutig beschrieben werden.
- Baujahr und bekannte Sanierungen nennen
- vorhandene Gutachten oder Laborbefunde weitergeben
- alte Kleber, Spachtelmassen und Bodenaufbauten nicht verdecken
- bei Verdacht eine fachkundige Erkundung veranlassen
Bei Verdacht gilt: Arbeit unterbrechen
Ergeben sich vor Ort Hinweise auf einen unbekannten Gefahrstoff, werden die betroffenen Arbeiten nicht fortgesetzt. Eine Probe darf nicht eigenmächtig entnommen und ein verdächtiges Material nicht bearbeitet oder als normaler Bauschutt entsorgt werden.
Erkundung, Bewertung, Sanierung und Entsorgung gehören in die Hände dafür qualifizierter Fachbetriebe. HandMen bietet keine Asbestsanierung an.
Sicher planen statt später stoppen
Eine frühe Klärung schützt Menschen, Räume und Terminplanung. Senden Sie bei Arbeiten im Bestand möglichst aussagekräftige Fotos und vorhandene Gebäudedaten. Vor einer Zusage prüfen wir, ob der gewünschte Leistungsumfang in unseren Bereich fällt oder zuerst ein Fachbetrieb benötigt wird.



