Wer übernimmt welche Aufgabe?

HandMen ist die Geschäftsbezeichnung von Alona Yanchenko und übernimmt Online-Marketing, die Aufnahme und erste Einordnung von Anfragen sowie die Vermittlung an selbständige Partnerbetriebe. HandMen führt selbst keine Arbeiten beim Kunden aus.

Der vorgeschlagene Betrieb ist ein eigenständiges Unternehmen. Sie entscheiden, ob Ihre Anfrage weitergegeben wird und ob Sie anschließend einen Auftrag erteilen. Die folgende Tabelle zeigt den Ablauf bei HandMen.

Zuständigkeiten von der Erstanfrage bis zur Rechnung
SchrittHandMenAuftraggeber und Partnerbetrieb
ErstanfrageNimmt Angaben auf und sucht einen möglicherweise passenden BetriebSie beschreiben Aufgabe, Ort und gewünschten Zeitraum
Partner und DatenweitergabeNennt den konkreten Betrieb und holt eine separate Zustimmung einSie entscheiden über die Weitergabe
Prüfung und BesichtigungÜbernimmt keine technische BeurteilungSie klären mit dem Betrieb Voraussetzungen, Maße und gegebenenfalls einen Ortstermin
Angebot und VertragGibt kein eigenes Angebot für die Ausführung abDer Betrieb bietet an; Sie vereinbaren den Auftrag direkt mit ihm
Arbeiten und ÄnderungenFührt keine Arbeiten aus und übernimmt keine technische BauleitungSie stimmen Umfang, Material, Termin und Änderungen direkt ab
Rechnung und ZahlungRechnet die ausgeführten Arbeiten nicht mit Ihnen abDer Betrieb stellt seine Rechnung; Sie zahlen die Arbeiten an ihn
Fragen und BeanstandungenBeantwortet Fragen zur eigenen VermittlungAusführungsfragen und Mängel richten Sie an den beauftragten Betrieb

1. Eine unverbindliche Vermittlungsanfrage senden

Nennen Sie die gesuchte Tätigkeit, Postleitzahl und Ort, die Objektart und eine kurze Beschreibung. Etage, Zugang, ungefähre Mengen und der gewünschte Zeitraum helfen bei der Einordnung. Kennzeichnen Sie ungeprüfte Maße und noch offene Fragen.

Die Erstanfrage richtet sich zunächst an HandMen. Sie bestellt weder Arbeiten bei HandMen noch bei einem Partnerbetrieb. Auch die Eingangsbestätigung reserviert keinen Ausführungstermin und enthält keine Preiszusage.

Im Formular gibt es keinen Foto-Upload. Senden Sie bei Bedarf nach der Anfrage passende Bilder separat an info.handmen@gmail.com und nennen Sie einen Bezug zur Anfrage. Vermeiden Sie unnötige personenbezogene Angaben in Bildern und Dokumenten.

2. Den vorgeschlagenen Betrieb kennen und der Weitergabe zustimmen

HandMen nennt Ihnen den konkret vorgeschlagenen Partnerbetrieb, bevor personenbezogene Daten an ihn weitergegeben werden. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Kontakt wünschen. Eine öffentliche Partnerliste wird nicht geführt; Ihr möglicher Vertragspartner bleibt Ihnen gegenüber aber nicht anonym.

Die Pflichtkästchen im Anfrageformular bestätigen die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung und der Vermittlerrolle von HandMen. Sie ersetzen nicht die gesonderte Zustimmung zur Weitergabe an einen benannten Betrieb.

Nach Ihrer Zustimmung erhält der Betrieb die für Kontaktaufnahme, Prüfung und Angebot erforderlichen Angaben. Ohne diese Zustimmung wird die Anfrage nicht an ihn weitergegeben. Zum Widerruf und zur weiteren Datenverarbeitung erläutert die Datenschutzerklärung den Ablauf.

3. Aufgabe, Eignung und mögliche Besichtigung direkt klären

Der Betrieb prüft selbst, ob und unter welchen Voraussetzungen er die Aufgabe übernehmen kann. Besprechen Sie mit ihm, ob eine Besichtigung, ein Aufmaß oder weitere Unterlagen nötig sind. Klären Sie vor der Vereinbarung eines Termins, ob dafür Kosten entstehen.

Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten vermittelt HandMen nach den veröffentlichten Anbieterhinweisen nur an Betriebe, die einen Berechtigungsnachweis für die konkrete Tätigkeit vorlegen. Daraus folgt keine Zusage für jede denkbare Zusatzarbeit. Lassen Sie den tatsächlichen Leistungsumfang und den dafür zuständigen Betrieb ausdrücklich benennen.

Benötigen Sie mehrere Gewerke oder eine fachliche Koordination, vereinbaren Sie diese Leistungen separat direkt mit einem geeigneten Anbieter. Eine Vermittlung durch HandMen umfasst keine Planung, Bauleitung oder technische Prüfung durch HandMen. Ob ein passender Betrieb verfügbar ist, wird individuell geklärt.

4. Angebot prüfen und den Auftrag mit dem Betrieb vereinbaren

Das Angebot kommt vom Partnerbetrieb. Prüfen Sie, welches Unternehmen anbietet und später Ihr Vertragspartner wird. Fragen Sie nach, wenn Ansprechpartner, Firmenname oder Leistungsumfang unklar sind. Eine Nachricht von HandMen über einen möglichen Kontakt ersetzt dieses Angebot nicht.

Ein Vertragsangebot und seine Annahme können rechtlich binden; §§ 145 und 147 BGB regeln die Bindung an den Antrag und dessen Annahmefrist. Ob Ihre konkreten Erklärungen bereits einen Vertrag begründen, hängt auch vom Inhalt und gegebenenfalls geltenden Formvorschriften ab.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Umfang, Ausführungstermin und Vergütung möglichst schriftlich festzuhalten. Bewahren Sie auch spätere Ergänzungen auf. Die Zustimmung zur Datenweitergabe ist von einer Beauftragung des Betriebs zu unterscheiden.

5. Ausführung, Rechnung und Rückfragen beim Vertragspartner

Vorbereitung, Material, Zugang und Änderungen besprechen Sie direkt mit dem beauftragten Betrieb. Lassen Sie sich zusätzliche Arbeiten mit ihren Auswirkungen auf Preis und Termin erklären, bevor Sie diese vereinbaren. HandMen gibt dafür keine technische Freigabe.

Der ausführende Betrieb stellt die Rechnung und erhält die Zahlung für die Arbeiten. Vergleichen Sie die aufgeführten Positionen mit Ihrem Auftrag und den vereinbarten Ergänzungen. Fragen zu Beträgen, ausgewiesenen Steuern oder Zahlungsbedingungen richten Sie an den Rechnungsaussteller.

Bei Ausführungsproblemen oder vermuteten Mängeln ist der beauftragte Betrieb Ihr Ansprechpartner. Halten Sie fest, welche Stelle betroffen ist, wann Sie etwas bemerkt haben und welche Fotos oder Unterlagen dazu vorliegen. Eine Mitteilung an HandMen ersetzt die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem Vertragspartner nicht.

Fragen zur eigenen Vermittlung oder Datenweitergabe beantwortet HandMen. Die gesetzliche Haftung von HandMen für die eigene Vermittlungstätigkeit bleibt unberührt.

Wie wird die Vermittlung vergütet?

HandMen kann vom vermittelten Partnerbetrieb eine Marketing- oder Vermittlungsvergütung erhalten. Der Betrieb legt sein eigenes Angebot für die Arbeiten vor. Aus der Vermittlung lässt sich weder ein bestimmter Preis noch ein Preisvorteil ableiten.

Klären Sie mögliche Kosten einer Besichtigung, eines Aufmaßes oder einer Angebotserstellung vorab direkt mit dem Betrieb. Die Beschreibung des Vermittlungsablaufs ist keine Zusage, dass jede vorbereitende Leistung eines Partners kostenlos ist.

Sechs Fragen vor Ihrer Beauftragung

Nutzen Sie diese Fragen für die Abstimmung mit dem vorgeschlagenen Betrieb. Für die erste Kontaktanbahnung genügt eine Beschreibung Ihres Vorhabens; Sie müssen noch keinen Ausführungsauftrag erteilen.

  • Wie lautet der vollständige Name meines Vertragspartners und wer ist mein Ansprechpartner?
  • Welche Arbeiten sind enthalten, welche ausgeschlossen und welche Voraussetzungen noch zu prüfen?
  • Welche Preisart, möglichen Zusatzkosten und Zahlungsbedingungen gelten?
  • Wer prüft Maße, beschafft Material und übernimmt die vereinbarte Vorbereitung?
  • Welcher Termin ist vereinbart und wie stimmen wir Änderungen ab?
  • An wen richte ich Fragen zur Ausführung, Rechnung oder zu Mängeln?